Formaldehyd ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das als krebserregend (IARC Gruppe 1) eingestuft ist. Dennoch findet es sich in vielen Kosmetikprodukten – oft versteckt als sogenannte Formaldehyd-Donatoren. Was bedeutet das für deine tägliche Körperpflege?
Diese Konservierungsstoffe setzen im Produkt langsam Formaldehyd frei:
| INCI-Name | Freigesetztes Formaldehyd | |-----------|--------------------------| | DMDM Hydantoin | 0,5–2,0 % | | Quaternium-15 | 1,0–3,0 % | | Imidazolidinyl Harnstoff | 0,1–0,5 % | | Diazolidinyl Harnstoff | 0,5–1,5 % | | Bronopol | 0,5–1,0 % |
Du findest sie in Shampoos, Duschgels, Feuchtigkeitscremen und Gesichtswasser [1].
Die IARC stufte Formaldehyd 2006 als krebserregend für den Menschen ein (Gruppe 1), basierend auf der Evidenz für Nasopharynxkarzinome bei beruflich exponierten Arbeitern [2]. Die tumorpromovierende Wirkung wird über DNA-Protein-Crosslinks und oxidative DNA-Schäden erklärt.
Formaldehyd gehört zu den „Top 25" Allergenen in der Dermatologie. Etwa 2–3 % der Allgemeinbevölkerung und 8–9 % der Dermatitis-Patienten reagieren allergisch [3].
Bereits bei Konzentrationen von 0,3–0,5 mg/m³ in der Luft können Augen- und Atemwegsreizungen auftreten [4].
Die krebserregende Wirkung wurde bei beruflicher Inhalation hoher Konzentrationen nachgewiesen (z. B. in der Chemieindustrie, Bestattungswesen). Die Konzentrationen in Kosmetika sind deutlich niedriger.
Die europäische Kosmetikverordnung erlaubt maximal 0,1 % freies Formaldehyd in Kosmetika (ab 0,05 % muss die Deklaration „enthält Formaldehyd" erfolgen) [5]. Für Nagelhärter sind bis zu 5 % erlaubt.
Meide Produkte mit den oben genannten Formaldehyd-Donatoren. Apps wie „CodeCheck" oder „Think Dirty" helfen bei der schnellen Überprüfung.
Keratin-Haarglättungen können trotz „formaldehydfreier" Deklaration erhebliche Mengen freisetzen – besonders bei Hitzeeinwirkung (Föhn, Glätteisen). Eine Studie fand Konzentrationen bis zu 7 % in angeblich formaldehydfreien Produkten [6].
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Achte auf die INCI-Liste nach Begriffen wie „DMDM Hydantoin", „Quaternium-15" und „Urea"-Verbindungen. Seit 2023 müssen Produkte ab 0,05 % Formaldehyd den Hinweis „enthält Formaldehyd" tragen.
Nein, aber streng reguliert. Die EU-Kosmetikverordnung limitiert die Konzentration auf maximal 0,1 % (freies Formaldehyd) in den meisten Produkten. In Zahnfüllungen und Nagelhärtern sind höhere Konzentrationen erlaubt.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (kurzer Kontakt, Ausspülen) ist das Risiko nach aktueller wissenschaftlicher Bewertung sehr gering. Die kritischste Exposition ist die Inhalation, nicht der Hautkontakt.
Quellen:
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