Jeder Patient hat in Deutschland das grundsaetzliche Recht, eine zweite aerztliche Meinung (Zweitmeinung) einzuholen. Seit 2024 gibt es sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen.
Bei bestimmten planbaren Eingriffen hat die Krankenkasse eine Zweitmeinung zu finanzieren:
Ja. Section 630g BGB: Der Patient hat Anspruch auf Einsicht und Herausgabe von Kopien.
Bei gesetzlichem Zweitmeinungsanspruch: Ja. Sonst: Je nach Kasse. Manche Kassen haben eigene Zweitmeinungsprogramme.
Nein. Es ist dein gutes Recht. Ein guter Arzt unterstuetzt dies sogar.
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Eine Zweitmeinung ist dein gutes Recht und oft eine sehr gute Entscheidung. Bei schwerwiegenden Diagnosen oder empfohlenen Operationen sollte sie Standard sein. Die wichtigsten Befunde immer selbst sammeln und aufbewahren.
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