Lesedauer: 13 Minuten | Aktualisiert: Juli 2026
EU-Liste sicherer Kosmetik-Inhaltsstoffe: So liest man sie
Die EU-Kosmetikverordnung enthält mehrere Anhänge, die genau regeln, welche Inhaltsstoffe in Kosmetik verwendet werden dürfen, in welcher Konzentration und für welche Produktkategorien. Diese Listen sind für Verbraucher, Hersteller und Hautpflege-Interessierte gleichermaßen wichtig. Wir erklären, wie sie funktionieren und wie Sie sie selbst nutzen können.
Die sechs Anhänge der EU-Kosmetikverordnung
Anhang II — Verbotene Stoffe
Über 1.600 Substanzen, die in Kosmetik vollständig verboten sind: Bleiacetate, Formaldehyd (in vielen Anwendungen), bestimmte Phthalate, krebserregende aromatische Amine, tierische Bestandteile ohne sichere Herkunft.
Anhang III — Eingeschränkte Stoffe
Stoffe, die nur bis zu einer bestimmten Konzentration oder in bestimmten Produktkategorien verwendet werden dürfen. Beispiele: Wasserstoffperoxid (max. 12% in Haarfärbemitteln), Salicylsäure (max. 2% in Leave-on, max. 0,5% für Kinder), Phenoxyethanol (max. 1%).
Anhang IV — Zugelassene Farbstoffe
Liste der für kosmetische Zwecke erlaubten Farbpigmente. Nur diese dürfen zum Einfärben verwendet werden, und einige nur in bestimmten Produktarten.
Anhang V — Zugelassene Konservierungsstoffe
Die einzige Liste von Stoffen, die ausdrücklich als Konservierungsstoffe verwendet werden dürfen. Enthält ca. 60 Stoffe wie Phenoxyethanol, Benzylalkohol, Sorbinsäure und Methylparaben (eingeschränkt).
Anhang VI — Zugelassene UV-Filter
Liste der erlaubten UV-Filter in Sonnencremes. Aktuell ca. 28 Stoffe, darunter Ethylhexyl Methoxycinnamate, Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyl Triazine (Tinosorb S) und Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate (Uvinul A Plus).
Anhang VII & VIII — Analytik
Methoden zur Bestimmung von Inhaltsstoffen in Kosmetik. Vor allem für Laboratorien und Behörden relevant.
CosIng: Die offizielle EU-Datenbank
Die CosIng-Datenbank (Cosmetic Ingredients Database) ist das wichtigste Werkzeug, um Kosmetik-Inhaltsstoffe zu recherchieren. Sie ist frei zugänglich unter ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing und bietet:
- INCI-Name: Die offizielle Bezeichnung jedes Stoffes
- Funktion: Was der Stoff im Produkt macht (z.B. „Surfactant", „Emollient", „Preservative")
- Regulierungsstatus: Ob der Stoff verboten, eingeschränkt oder zugelassen ist
- CAS-Nummer: Zur eindeutigen chemischen Identifikation
- Beschränkungen: Maximale Konzentration, Produktkategorien, Warnhinweise
Praxis-Tipp: Suchen Sie in CosIng nach dem INCI-Namen aus Ihrer Produktliste. Sie sehen sofort, ob der Stoff reguliert ist und welche Funktion er hat.
Wichtige zugelassene UV-Filter (Anhang VI)
UV-Filter sind die am strengsten regulierten Wirkstoffe in Kosmetik. Nur die in Anhang VI gelisteten Stoffe dürfen in der EU verwendet werden. Die wichtigsten:
| Inci-Name | Typ | Max. % |
|---|---|---|
| Ethylhexyl Methoxycinnamate | Chemisch (UVB) | 10% |
| Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyl Triazine | Chemisch (UVA+UVB) | 10% |
| Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate | Chemisch (UVA) | 10% |
| Titanium Dioxide | Mineralisch | 25% |
| Zinc Oxide | Mineralisch | 25% |
| Octocrylene | Chemisch (UVB) | 10% |
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Konservierungsstoffe — Anhang V
Konservierungsstoffe schützen Kosmetik vor bakteriellem und pilzlichem Befall. In der EU dürfen nur die in Anhang V gelisteten Stoffe mit dieser Funktion eingesetzt werden. Das bedeutet: Wenn ein Stoff nicht in Anhang V steht, darf er nicht als Konservierungsstoff deklariert werden — auch wenn er antimikrobielle Eigenschaften hat.
Bekannte zugelassene Konservierungsstoffe sind:
- Phenoxyethanol — max. 1,0% — der häufigste Konservierungsstoff in EU-Kosmetik
- Benzylalkohol — max. 1,0% — natürlich vorkommend, gut verträglich
- Sorbinsäure (Sorbic Acid) / Kaliumsorbat — max. 0,6% — auch in Lebensmitteln
- Natriumbenzoat — max. 0,5% (säurefrei) — auch in Lebensmitteln
- Methylparaben / Propylparaben — max. 0,4% (einzel) / 0,8% (Gemisch) — umstritten
Hinweis Parabens: Butylparaben und Propylparaben wurden 2014 wegen möglicher endokriner Effekte stark eingeschränkt (verboten in Leave-on-Produkten für Kinder unter 3 Jahren, für Windelzone).
Wie Sie die Listen praktisch nutzen
- INCI-Liste Ihres Produkts abfotografieren oder notieren
- CosIng-Datenbank öffnen: ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing
- INCI-Namen nacheinander eingeben — Sie sehen Funktion und eventuelle Beschränkungen
- Besondere Aufmerksamkeit auf Anhang III-Stoffe (eingchränkt) und Nanomaterialien
- Bei Allergien: Allergene identifizieren — Allergen-Leitfaden
Alternativ können Sie auch unseren INCI-Decoder nutzen, der automatisch Funktionen, Beschränkungen und mögliche Allergene identifiziert.
Der SCCS: Der wissenschaftliche Berater
Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) ist das Gremium, das die wissenschaftliche Bewertung von Kosmetik-Inhaltsstoffen durchführt. Es besteht aus unabhängigen Experten aus Toxikologie, Dermatologie, Pharmakologie und verwandten Disziplinen.
Der SCCS veröffentlicht Stellungnahmen (Opinions) zu einzelnen Stoffen, die die Grundlage für Neuaufnahmen in die Anhänge oder Verbote bilden. Alle Opinions sind öffentlich zugänglich unter health.ec.europa.eu/scientific-committees.
Aktuelle Entwicklungen 2025/2026
Die EU-Kosmetikverordnung wird kontinuierlich aktualisiert. Aktuelle Themen:
- Mikroplastik-Verbot: Die EU hat 2023 beschlossen, absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Kosmetik zu verbieten. Übergangsfristen laufen bis 2027. Mehr →
- Neue Allergen-Kennzeichnung: Seit Juli 2023 müssen 26 zusätzliche Duftallergene auf dem Etikett ausgewiesen werden. Mehr →
- PFAS in Kosmetik: Die EU prüft ein weitreichendes PFAS-Verbot, das auch Kosmetika betreffen würde
- Cyanocuproat: Neubewertung durch das SCCS, potenzielle Einschränkung
FAQ
Was ist die EU-Liste sicherer Inhaltsstoffe?
Die Anhänge IV, V und VI der Kosmetikverordnung 1223/2009 listen alle zugelassenen Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter auf.
Wo finde ich die Listen?
In der CosIng-Datenbank: ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing
Was ist CosIng?
Die offizielle EU-Datenbank für Kosmetik-Inhaltsstoffe mit INCI-Namen, Funktionen und Regulierungsstatus.
Was ist der Unterschied zwischen Anhang II und III?
Anhang II: vollständig verboten. Anhang III: eingeschränkt (bis zu einer bestimmten Konzentration).
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