Lesezeit: 13 Minuten | Aktualisiert: Juli 2026
EU Cosmetics Regulation 1223/2009: Die komplette Übersicht für Verbraucher
Die EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) ist das strengste Kosmetikgesetz der Welt. Sie sorgt dafür, dass jedes Kosmetikprodukt, das in der Europäischen Union verkauft wird, sicher ist. Aber was bedeutet das konkret für Sie als Verbraucher? Welche Inhaltsstoffe sind verboten? Was muss auf dem Etikett stehen? Und wie unterscheidet sich die EU-Regulierung von anderen Märkten? Hier ist die komplette, verständliche Übersicht.
Was ist die Verordnung 1223/2009?
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 — offiziell „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel" — trat am 11. Juli 2013 in Kraft. Sie ersetzte die frühere Richtlinie 76/768/EWG und vereinheitlichte die Kosmetikregulierung in allen EU-Mitgliedstaaten.
Der wichtigste Unterschied zur Vorgänger-Richtlinie: Eine Verordnung ist in allen EU-Ländern direkt geltendes Recht. Es gibt keine nationalen Abweichungen mehr. Ein Produkt, das in Deutschland zugelassen ist, ist automatisch auch in Frankreich, Italien und Polen zugelassen.
Verbotene und eingeschränkte Inhaltsstoffe
Die EU-Verordnung definiert drei Anhänge für Inhaltsstoffe:
Anhang II: Verbotene Stoffe (über 1.600)
Dazu gehören: Bleiacetat (früher in Haarfarben), Formaldehyd (freie Setzer), Quecksilberverbindungen, bestimmte Phthalate (DEHP, DBP, BBP), chlorfreisolutions, krebserregende aromatische Amine und viele mehr.
Anhang III: Eingeschränkte Stoffe
Dürfen nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden — z.B. Höchstkonzentrationen, nur für bestimmte Produkte, oder mit Warnhinweisen. Beispiele: Salizylsäure (max 2% in Leave-on), Wasserstoffperoxid (max 12% in Haarfarben), Retinol (max 0,3% in Gesichtspflege).
Anhang IV: Zugelassene UV-Filter
Nur die in Anhang IV gelisteten UV-Filter dürfen in EU-Sonnenschutzmitteln verwendet werden. Aktuell sind dies 28 zugelassene Filter — strenger als in den USA (nur 17) oder Asien.
Prüfen Sie Ihre Produkte auf verbotene/bedenkliche Inhaltsstoffe mit unserem INCI-Analyzer.
Kennzeichnungspflicht: Was auf dem Etikett stehen muss
- INCI-Liste: Alle Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihrer Konzentration
- Nenninhalt: Gewicht oder Volumen (z.B. „50ml")
- Herstellerangaben: Name und Anschrift des Verantwortlichen
- Chargenbezeichnung: Zur Rückverfolgbarkeit
- Haltbarkeit: Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis") oder PAO-Symbol (offener Tiegel)
- Verwendungszweck: Bei nicht offensichtlichen Produkten
- Warnhinweise: Bei Bedarf (z.B. „Nicht auf geschädigter Haut")
- Landessprache: Alle Pflichtangaben in der Sprache des Verkaufslandes
Das CPNP — Cosmetic Products Notification Portal
Bevor ein Kosmetikprodukt in der EU verkauft werden darf, muss es im CPNP angemeldet werden. Diese zentrale Datenbank wird von der Europäischen Kommission betrieben und enthält Informationen zu jedem auf dem EU-Markt befindlichen Kosmetikum:
- Produktname und Kategorie
- Verantwortliche Person (Hersteller oder Importeur)
- Formulierung (vollständige INCI mit Konzentrationen)
- Gefahrenidentifikation
- Nutzungstiere (für Toxikologie-Bewertung)
Das CPNP ermöglicht es Behörden, im Notfall (z.B. allergischen Reaktionen) schnell zu handeln und Produkte vom Markt zu nehmen.
Tierfreie Tests: Das EU-Verbot
Seit März 2013 gilt in der EU ein vollständiges Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel und deren Inhaltsstoffe. Das bedeutet:
- Keine Tierversuche für Endprodukte
- Keine Tierversuche für Inhaltsstoffe
- Kein Verkauf von Produkten, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden
Die EU ist damit weltweit führend in der cruelty-free Gesetzgebung. Alternativen wie In-vitro-Tests, Computersimulationen und menschliche Gewebemodelle haben Tierversuche weitgehend ersetzt.
Häufige Fragen
Was ist die EU-Kosmetikverordnung?
Die zentrale Rechtsvorschrift für Kosmetika in der EU. Regelt Sicherheit, Kennzeichnung und Vertrieb.
Welche Stoffe sind verboten?
Über 1.600 Stoffe, darunter Blei, Formaldehyd, Quecksilber und bestimmte Phthalate.
Was ist das CPNP?
Zentrale EU-Datenbank für Kosmetikanmeldungen vor dem Inverkehrbringen.
Was muss auf dem Etikett stehen?
INCI, Inhalt, Hersteller, Charge, Haltbarkeit, Verwendungszweck.
INCI Ihrer Produkte prüfen
Nutzen Sie unseren kostenlosen INCI-Analyzer, um Ihre Kosmetika auf bedenkliche Inhaltsstoffe zu prüfen.
Kostenloser INCI-Analyzer →